Vertragsgrundlage
Mietbedingungen
1. Anbieter und Vertragsschluss
Anbieter ist Kühlanhänger Schneider, Inhaber Thomas Schneider, Hohenzollernstr. 24, 45128 Essen. Ein Mietvertrag entsteht erst durch ausdrückliche Bestätigung des Anbieters. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
2. Mietgegenstand und Zeitraum
Fahrzeugtyp, Zubehör, Übergabeart und Mietzeitraum ergeben sich aus der individuellen Bestätigung. Technische Angaben werden vor Übergabe dokumentiert. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der Zustimmung.
3. Preise, Kaution und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss bestätigten Bruttopreise. Die Kaution beträgt derzeit 300 €. Die Lieferpauschale umfasst Anlieferung und spätere Abholung. Sie richtet sich nach 5-km-Zonen zwischen Hafenstraße 307 in Essen und dem Mittelpunkt der Liefer-PLZ, nicht nach gefahrenen Straßenkilometern: bis 5 km 89 €, je weitere angefangene 5 km zusätzlich 30 €, bis maximal 50 km. Außerhalb dieser Zone wird ein individuelles Angebot vereinbart. Zahlungsart und Fälligkeit werden vor Vertragsschluss im Angebot genannt. Die Kaution ist keine Mietzahlung. Nach Rückgabe werden Zustand und offene Forderungen geprüft. Eine Rückzahlung oder ein begründeter Einbehalt wird nachvollziehbar abgerechnet; der Auszahlungstermin wird im Angebot vereinbart.
4. Übergabe und Rückgabe
Reguläre Übergabetermine werden montags bis samstags zwischen 08:00 und 20:00 Uhr in 30-Minuten-Zeitfenstern vereinbart. Sonntags sind Übergaben nur nach individueller Absprache möglich. Abhol- und Rückgabezeit werden erst mit der Reservierungsbestätigung verbindlich. Der Anhänger wird in dokumentiertem Zustand übergeben und ist zum vereinbarten Zeitpunkt geräumt, besenrein und mit vollständigem Zubehör zurückzugeben. Verspätungen oder erkennbare Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.
5. Nutzung und Sorgfalt
Bei Selbstabholung ist Führerscheinklasse BE eine Vermietvoraussetzung. Das Zugfahrzeug muss technisch geeignet sein. Der Mieter beachtet zulässige Gesamtgewichte, Stützlasten, Fahrerlaubnis-, Verkehrs- und Ladungssicherungsvorschriften sowie die Bedienhinweise. Der Anhänger darf nur bestimmungsgemäß und nicht für rechtswidrige oder gefährliche Zwecke genutzt werden.
6. Reinigung, Schäden und Störungen
Normale Endreinigung ist im bestätigten Tarif enthalten. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung kann die ausgewiesene Sonderreinigung von 79 € berechnet werden. Schäden, Unfälle, Ausfälle oder Verlust sind unverzüglich zu melden; eigenmächtige Reparaturen bedürfen der Zustimmung.
7. Stornierung
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung vor dem vereinbarten Mietbeginn: ab 336 Stunden (14 × 24 Stunden) vorher kostenfrei; weniger als 336 bis einschließlich 168 Stunden vorher 25 %; weniger als 168 bis einschließlich 48 Stunden vorher 50 %; weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn 80 % des vereinbarten Mietpreises. Bei Nichterscheinen werden 100 % des vereinbarten Mietpreises berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Nicht angefallene Lieferleistungen werden nicht berechnet.
8. Haftung
Die gesetzliche Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt. Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch gilt nicht als Schaden. Eine Versicherungsdeckung oder Selbstbeteiligung wird mit diesen Bedingungen nicht zugesagt.
9. Kühlung und Einweisung
Die Eignung für das vorgesehene Kühlgut, der Temperaturbereich, der Stromanschluss und die notwendige Vorlaufzeit werden vor der Zusage anhand der Herstellerangaben abgestimmt. Bei Übergabe erfolgt eine Einweisung. Während der Nutzung sind Betrieb und Temperatur zu kontrollieren und Störungen unverzüglich mitzuteilen.
10. Verbraucherrechte
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Eine Stornierungsregelung ersetzt keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung. Diese Entwurfsfassung ist nicht für verbindliche Online-Vertragsabschlüsse freigegeben.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Unwirksame Einzelbestimmungen lassen die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Entwurfsstand: 12. September 2026 · rechtliche Endprüfung vor verbindlicher Verwendung erforderlich.